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Appell zur Einhaltung der Standards der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

By 16.11.2015Januar 18th, 2021No Comments

Die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfordert gegenwärtig große Anstrengungen seitens der Kommunen und Träger der Jugendhilfe. In vielen Kommunen werden in erheblichem Umfang Kapazitäten geschaffen, um diese jungen Flüchtlinge angemessen zu versorgen. In vielen Städten greifen aber auch provisorische Übergangslösungen um sich und sind dabei sich zu etablieren.

Es ist unbestritten, dass kurzfristige Änderungen kurzfris-tiger Lösungen bedürfen. Dennoch möchten wir Sie als Einrichtung/Mitarbeitende dringend bitten, darauf hinzuwirken, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um so schnell wie möglich die neu geschaffenen Angebote an die rechtlichen und fachlichen Standards der Jugendhilfe heranzu-führen.

Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfe wie alle anderen Minderjährigen auch! Diesem Anspruch müssen wir gerecht werden. Zumal sich dieser Anspruch erst vor wenigen Jahren flächendeckend etabliert sowie als notwendig und sinnvoll er-wiesen hat. Deswegen appellieren wir – gemeinsam mit unserem Fachverband, der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) – folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Normalisierung: Alle provisorischen Unterbringungen müssen perspektivisch wieder an die Standards der Jugendhilfe herangeführt werden. Notwendige Vorschriften für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen, die Eignung des Personals, den Kinderschutz und die Erbrin-gung von Jugendhilfeleistungen müssen eingehalten werden.
  2. Keine doppelten Standards: Der Versuch, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu einer Personengruppe mit geringeren Hilfebedarfen zu erklären, ist keine nachhaltige Lösung für die Kommunen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine sehr heterogene Perso-nengruppe mit sehr unterschiedlichen Bedarfen. Deshalb muss es auch für diese Perso-nengruppe flexible, bedarfsgerechte und über die Minderjährigkeit hinausgehende Ange-bote geben, die im Einzelfall entschieden werden. Die große Stärke der Kinder- und Ju-gendhilfe, verschiedene, passende Angebote zur Unterstützung von jungen Menschen unabhängig von deren Herkunft vorzuhalten, muss auch zukünftig Grundlage unserer Arbeit sein.
  3. Dauerhafte Lösungen: Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die bis zum Jahres-ende ankommen, bleiben dauerhaft an dem Ort der Inobhutnahme – es sei denn, es gibt landesinterne Verteilverfahren. Das Gesetz zur bundesweiten Umverteilung tritt frühes-tens am 1.1.2016 in Kraft und berücksichtigt nur die ab Inkrafttreten des Gesetzes neu an-kommenden unbegleiteten Minderjährigen. Das heißt, dass dauerhafte Lösungen für die bis dahin angekommenen UMF gefunden werden müssen.

Es ist wichtig, die geltenden Rechte gemäß dem SGB VIII sowie die Beteiligung der jungen Menschen bei allen sie betreffenden Vorhaben abzusichern.

(Weitere Informationen zum Thema unter www.igfh.de)

September 2015