Stellungnahme des Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zu dem Vorschlag mehrerer Bundesländer, das Jugendwohnen gem. § 13 Absatz 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Geflüchtete (allein) durch die Jugendsozialarbeit zu fördern:
Stellungnahme des Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zu dem Vorschlag mehrerer Bundesländer, das Jugendwohnen gem. § 13 Absatz 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Geflüchtete (allein) durch die Jugendsozialarbeit zu fördern:
Inselhaus Kinderfonds Stiftung
IBAN: DE04 7002 0500 3750 3600 36
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33MUE
Freundeskreis Inselhaus e. V.
IBAN: DE86 7016 9333 0000 8277 62 Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg
BIC: GENODEF1EUR
© Inselhaus – Kinder und Jugendhilfe
Kontakt | Datenschutz | Impressum | Merkblatt interne Datenverarbeitung