1. Betreutes Wohnen des Kaleidoskops
Das Kaleidoskop ist eine pädagogische Einrichtung der Inselhaus Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH. Sie begleitet, unterstützt und fördert Jugendliche und junge Erwachsene zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr. Voraussetzung ist ein rechtlicher Anspruch auf Jugendhilfe und die Bereitschaft zum eigenständigen Wohnen, sowie die Motivation zum Besuch einer Schule oder zum Absolvieren einer Ausbildung.
2. Zielsetzung
- Entwicklung eigener Zukunftsperspektiven
- Stärkung persönlicher Ressourcen
- Verselbstständigung
- Gesellschaftliche Integration und Entwicklung sozialer Kompetenz
- Entfaltung der persönlichen Identität
3. Aufnahmeverfahren
- Antrag durch die gesetzlichen Vertreter:innen oder der Jugendlichen beim Jugendamt
- Platzanfrage durch das Jugendamt
- Ein Infogespräch und zwei Vorstellungsgespräche
- Abschluss eines Kooperationsvertrages
- Hilfeplanvereinbarung mit dem Jugendamt
4. Besondere Leistungen
- Zwei Bezugsbetreuer:innen pro jungem Menschen
- Spezifische Lernförderung
- Kooperation mit externen Fachkräften/Einrichtungen
- Arbeit mit Eltern, Angehörigen und nahestehenden Personen
- 24h Erreichbarkeit durch Rufbereitschaft
- Krisenintervention und Hilfe bei Konfliktbewältigung
- Arbeit mit Jugendlichen aus dem psychiatrischen Umfeld mit dem Ziel der Integration in einen selbstständigen Alltag
- Gruppen- und erlebnispädagogische Angebote
5. Rahmenbedingungen
Die flexible Betreuung kann 5, 10 und 15 Wochenstunden umfassen. Die Nachbetreuung über Fachleistungsstunden oder das „Scheckheft-Verfahren“ ist nach Bedarf möglich. Die Kosten werden nach einem Bewilligungsverfahren vom zuständigen Jugendamt auf gesetzlicher Grundlage nach §§ 34, 41, 35, 35a und 13.3 SGB VIII getragen.
6. Ausschlusskriterien
Suchtmittelabhängigkeit, akute psychiatrische Erkrankungen oder akute Suizidalität stellen Ausschlusskriterien für eine Aufnahme im einzelbetreuten Wohnen des Kaleidoskops dar. Treten während der Betreuung Anzeichen dahingehend auf, werden die Jugendlichen dabei unterstützt, geeignete fachliche Hilfe zu erhalten. Die Voraussetzung weiterhin durch das Kaleidoskop betreut zu werden, ist zum einen abhängig von der Bereitschaft an den Problemlagen zu arbeiten und hängt mit dem Schweregrad zusammen.
7. Qualitätssicherung
- Wöchentliche Teamgespräche
- Monatliche Supervision
- Fachdienstanbindung
- Regelmäßige Weiterbildung
- Konzeptentwicklung und konzeptgeleitete Reflexion